Als Fachberater für Internationales Steuerrecht unterstützen wir
Sie bei Ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland.
Wir unterstützen Sie bei der deutschen Buchführung und bei Ihrem Reporting sowohl nach
deutschem Handelsrecht als auch nach IFRS.
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse sowohl nach deutschem Handelsrecht als auch nach
IFRS.
Wir fertigen Ihre deutsche Lohnbuchführung.
Wir helfen Ihnen, die in Deutschland erforderlichen Anmeldungen bei den Behörden
vorzunehmen.
Wir erstellen Ihre deutschen Steuererklärungen.
Wir vertreten Sie gegenüber deutschen Steuerbehörden und vor Finanzgerichten.
Wir helfen Ihnen, Ihr Deutschlandengagement optimal zu strukturieren. Dabei ist eine große
Zahl steuerrechtlicher Vorschriften zu beachten. Zum Beispiel Vorschriften über
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Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
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Doppelbesteuerungsabkommen
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europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
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Verlustverrechnungsregelungen
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besondere Dokumentations- und Anzeigepflichten
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Missbrauchsvorschriften
Ihre Aktivitäten in Deutschland können auf vielfältige Weise gestaltet werden. Zum Beispiel
durch
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Direktgeschäft aus dem Ausland
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Errichtung einer Betriebsstätte oder Handelsvertretung in Deutschland
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Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft
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Gründung einer deutschen Kapitalgesellschaft
Wir helfen Ihnen, die steueroptimale Rechtsform zu finden.
Wir begleiten Sie durch kompetente Beratung unter anderem auf folgenden Gebieten:
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Internationale Steuerplanung mit Holdingstrukturen
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Quellensteueroptimierung
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Gewinnabgrenzungsfragen zwischen in- und ausländischem Unternehmensteil
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Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation
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Grenzüberschreitende Umsatzsteuerfragen
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Vorsteuervergütung
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Freistellungsverfahren
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Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen für ausländische Künstler etc.
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Weitere Informationen zum Internationalen Steuerrecht:
KANZLEISCHWERPUNKTE